Duden - Das Bedeutungswörterbuch
schuldig
schul|dig ['ʃʊldɪç]:1. (an etwas) die Schuld tragend, in Bezug auf jmdn. , etwas Schuld auf sich geladen habend:
der Angeklagte war schuldig; sie fühlte sich schuldig; er erklärte sie für schuldig.
Zus. : hauptschuldig, mitschuldig.
2.
a) [als materielle Gegenleistung] zu geben verpflichtet:
jmdm. [noch] Geld schuldig sein; den Beweis hierfür bist du mir noch schuldig geblieben.
b) (aus Gründen des Respekts o. Ä. ) geboten, gebührend, erforderlich:
jmdm. die schuldige Achtung nicht versagen.
Syn. : ↑ "angebracht", ↑ "angemessen", ↑ "geziemend" (geh. ).
Zus. : pflichtschuldig.
schul|dig ['ʃʊldɪç]
der Angeklagte war schuldig; sie fühlte sich schuldig; er erklärte sie für schuldig.
Zus. : hauptschuldig, mitschuldig.
2.
a) [als materielle Gegenleistung] zu geben verpflichtet:
jmdm. [noch] Geld schuldig sein; den Beweis hierfür bist du mir noch schuldig geblieben.
b) (aus Gründen des Respekts o. Ä. ) geboten, gebührend, erforderlich:
jmdm. die schuldige Achtung nicht versagen.
Syn. : ↑ "angebracht", ↑ "angemessen", ↑ "geziemend" (geh. ).
Zus. : pflichtschuldig.