Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Schritt
Schritt [ʃrɪt], der; -[e]s, -e:1. (der Fortbewegung dienendes) Versetzen eines Fußes, meist nach vorn, unter gleichzeitiger Verlagerung des gesamten Körpergewichts auf diesen Fuß:
sie macht kleine, große Schritte; das Geschäft ist nur wenige Schritte (nicht weit) von hier entfernt; ein paar Schritte gehen (ugs. ; spazieren gehen).
Zus. : Eilschritt, Marschschritt, Trippelschritt.
2. Art und Weise, wie jmd. geht:
jmdn. an seinem Schritt erkennen; sie hat einen schleppenden, schweren Schritt; im Schritt bleiben (im gleichen Schritt mit anderen bleiben); aus dem Schritt kommen (mit anderen nicht im gleichen Schritt bleiben).
Syn. : ↑ "Gang".
Zus. : Gleichschritt, Laufschritt.
3. einem ganz bestimmten Zweck dienende, vorgeplante Maßnahme:
ein bedeutsamer, unüberlegter Schritt; ein Schritt in die richtige Richtung; gerichtliche Schritte [gegen jmdn. , etwas] veranlassen.
Syn. : ↑ "Akt", ↑ "Aktion", ↑ "Handlung", ↑ "Tat".
Zus. : Rückschritt.
Schritt [ʃrɪt], der; -[e]s, -e:1. (der Fortbewegung dienendes) Versetzen eines Fußes, meist nach vorn, unter gleichzeitiger Verlagerung des gesamten Körpergewichts auf diesen Fuß:
sie macht kleine, große Schritte; das Geschäft ist nur wenige Schritte (nicht weit) von hier entfernt; ein paar Schritte gehen (ugs. ; spazieren gehen).
Zus. : Eilschritt, Marschschritt, Trippelschritt.
2.
jmdn. an seinem Schritt erkennen; sie hat einen schleppenden, schweren Schritt; im Schritt bleiben (im gleichen Schritt mit anderen bleiben); aus dem Schritt kommen (mit anderen nicht im gleichen Schritt bleiben).
Syn. : ↑ "Gang".
Zus. : Gleichschritt, Laufschritt.
3. einem ganz bestimmten Zweck dienende, vorgeplante Maßnahme:
ein bedeutsamer, unüberlegter Schritt; ein Schritt in die richtige Richtung; gerichtliche Schritte [gegen jmdn. , etwas] veranlassen.
Syn. : ↑ "Akt", ↑ "Aktion", ↑ "Handlung", ↑ "Tat".
Zus. : Rückschritt.