Duden - Das Bedeutungswörterbuch
schlussfolgern
schluss|fol|gern ['ʃlʊsfɔlgɐn], schlussfolgerte, geschlussfolgert :eine Schlussfolgerung aus etwas ziehen, etwas aus etwas als Schlussfolgerung ableiten:
aus den erwähnten Umständen lässt sich die strittige Behauptung nicht schlussfolgern.
Syn. : ↑ "folgern", ↑ "herleiten", ↑ "kombinieren", ↑ "schließen".
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