Duden - Das Bedeutungswörterbuch
schließen
schlie|ßen ['ʃli:sn̩], schloss, geschlossen:1. nicht offen lassen; bewirken, dass etwas nicht mehr offen steht, offen ist /Ggs. öffnen/: die Tür, das Fenster schließen; du musst den Deckel noch schließen.
Syn. : "zumachen", "zuschlagen", "zustoßen", "zuwerfen", "zuziehen".
Zus. : aufschließen, zuschließen.
2.
a) machen, dass etwas [vorübergehend, für eine bestimmte Zeit] nicht mehr offen, für einen bestimmten Personenkreis geöffnet, ihm zugänglich ist:
das Geschäft schließen; die Schule musste wegen Einsturzgefahr geschlossen werden.
Syn. : "zumachen".
b) machen, dass etwas von einer bestimmten Zeit an nicht mehr offen, geöffnet ist:
er schließt den Laden gleich; sie schließen pünktlich um 12 Uhr.
Syn. : "zumachen".
c) nicht mehr für die Öffentlichkeit, für einen bestimmten Personenkreis offen, geöffnet sein:
das Geschäft schließt donnerstags um 20 Uhr; der Betrieb schließt für vier Wochen.
Syn. : "zumachen".
3.
a) <+ sich> in einen Zustand des Geschlossenseins gelangen:
die Tür des Aufzugs schließt sich; die Blüte schließt sich am Abend.
Syn. : "zugehen".
b) sich in bestimmter Weise schließen lassen:
der Deckel schließt nicht richtig; die Tür schließt automatisch.
Syn. : "zugehen".
4.
a) mit einem Schlüssel eine Drehbewegung machen, wodurch bewirkt wird, dass etwas für andere offen, zugänglich bzw. abgeschlossen, unzugänglich ist:
du musst zweimal schließen; ich schließe schon rein mechanisch.
Zus. : aufschließen, zuschließen.
b) (von einem Schlüssel, einem Schloss) [in einer bestimmten Weise] zu betätigen sein, funktionieren:
das Schloss schließt nicht richtig; der Schlüssel schließt etwas schwer.
5.
a) jmdn. , etwas einschließen (1 c):
den Schmuck in eine Kassette schließen; er schloss ihn in den Keller.
b) anschließen (1):
das Fahrrad an den Fahrradständer schließen.
6.
a) machen, dass etwas, was auf irgendeine Weise noch unterbrochen oder unzusammenhängend war, nun etwas Ganzes, Zusammenhängendes ist, sodass alles miteinander verbunden, nicht mehr durch etwas getrennt ist:
einen Stromkreis schließen.
Syn. : "verbinden".
b) machen, dass etwas, was aufgrund seines Vorhandenseins etwas unterbricht, trennt oder einen Mangel bedeutet, beseitigt wird:
eine Lücke schließen.
Syn. : "zumachen".
7. (eine Veranstaltung o. Ä. ) beenden, für beendet erklären:
ich schließe die Sitzung, die Versammlung.
8.
a) zum Ende bringen, beeenden:
er schloss den Brief, seinen Vortrag mit folgenden Worten …; hiermit möchte ich für heute schließen.
b) zu Ende gehen, enden:
mit dieser Szene schließt das Stück; die Feier schloss damit, dass ein Lied gesungen wurde.
Syn. : "enden".
9. in sich bergen:
dieses Argument schließt einen Widerspruch in sich.
Syn. : "einschließen".
10.
a) als Folge [logisch] aus etwas ableiten:
aus deiner Reaktion schließe ich, dass du anderer Meinung bist.
Syn. : "ableiten", den Schluss ziehen, "folgern", "herleiten", "schlussfolgern", zu dem Schluss kommen.
b) aufgrund von etwas annehmen:
der Richter schließt [aufgrund der Ermittlungen] auf Mord.
Syn. : "annehmen", sich "ausrechnen", "vermuten".
c) etwas an einem Fall Beobachtetes, Vorhandenes auch für andere Fälle für zutreffend, gültig halten:
du darfst nicht von dir auf andere schließen.
Syn. : Rückschlüsse ziehen.
11. <+ sich> sich wie ein Ring um etwas legen:
seine Hände schlossen sich um den Hals seines Opfers.
Syn. : sich "legen", "umfassen".
12. als Funktionsverb: Frieden schließen (sich versöhnen); eine Ehe schließen (heiraten); einen Vertrag schließen (sich verbünden); mit jmdm. Freundschaft schließen (sich mit jmdm. anfreunden).
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