Duden - Das Bedeutungswörterbuch
scheiden
schei|den ['ʃai̮dn̩], schied, geschieden:1. (eine Ehe) gerichtlich auflösen, für aufgelöst erklären:
der Richter hatte ihre Ehe geschieden; sich scheiden lassen (seine Ehe gerichtlich auflösen lassen); sie hat einen geschiedenen Mann geheiratet (einen Mann, dessen vorhergehende Ehe gerichtlich aufgelöst ist).
2.
a) (meist geh. ) eine Trennung, eine deutliche Unterscheidung zwischen Personen oder Dingen bewirken:
diese Grenze scheidet zwei Welten voneinander; ihre Erziehung scheidet die beiden; »Bedeutung« begrifflich von »Inhalt« scheiden.
Syn. : "absondern", auseinanderhalten, "isolieren", "trennen", "unterscheiden".
b) <+ sich> sich als verschieden erweisen; auseinandergehen:
bei dieser Frage scheiden sich unsere Meinungen; da scheiden sich die Geister (gehen die Meinungen auseinander).
Syn. : sich "unterscheiden", voneinander abweichen.
3. (geh. )
a) (von Personen) auseinandergehen, in bestimmter Weise voneinander weggehen:
sie schieden grußlos, als Freunde.
b) für längere Zeit, für immer von einem Ort weggehen, einen Aufenthalt beenden:
sie sahen ihn ungern scheiden; die Besucherinnen waren nach dem Fest fröhlich von ihnen geschieden.
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