Duden - Das Bedeutungswörterbuch
rügen
rü|gen ['ry:gn̩] :a) jmdm. eine Rüge erteilen:
jmdn. wegen etwas rügen; er wurde streng gerügt.
Syn. : "anbrüllen", "anfahren", "anherrschen", "anpfeifen" (ugs. ), "anscheißen" (salopp), "anschnauzen" (ugs. ), "anschreien", "ausschelten" (geh. , landsch. ), "ausschimpfen", "beschimpfen", "fertigmachen" (ugs. ), "heruntermachen" (ugs. ), in den Senkel stellen (ugs. ), ins Gebet nehmen (ugs. ), "rüffeln" (ugs. ), "schelten" (geh. , landsch. ), "tadeln", zur Minna machen (ugs. ), zur Ordnung rufen, zur Sau machen (derb), zur Schnecke machen (ugs. ), "zusammenstauchen" (ugs. ).
b) (jmds. Verhalten oder Tun) beanstanden; (etwas) kritisieren, verurteilen:
sein Leichtsinn ist zu rügen; die neue Ministerin rügte die Unentschlossenheit der Regierung.
Syn. : "bemängeln", klagen über, meckern über (ugs. abwertend), "missbilligen", "monieren", motzen über (ugs. ), nörgeln an (abwertend), "reklamieren", sich beklagen über, sich beschweren über, "tadeln".
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