Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Revision
Re|vi|si|on [revi'zi̯o:n], die; -, -en:1. das Revidieren:
eine Revision seiner Meinung; die Revision des Gesetzes.
2. (Rechtsspr. ) Antrag an ein Gericht, der die Überprüfung eines [Berufungs]urteils fordert:
gegen ein Urteil Revision ankündigen, beantragen, einlegen.
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