Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Rechtsanwältin
Rechts|an|walt ['rɛçts̮|anvalt], der; -[e]s, Rechtsanwälte […'anvɛltə], Rechts|an|wäl|tin ['rɛçts̮|anvɛltɪn], die; -, -nen:Person, die jmdn. in rechtlichen Fragen berät oder (z. B. bei Prozessen vor Gericht) vertritt:
er ist Rechtsanwalt und Notar; sie ist beim Amtsgericht Karlsruhe als Anwältin zugelassen; sich einen Rechtsanwalt nehmen.
Syn. : ↑ "Anwalt", ↑ "Anwältin", ↑ "Jurist", ↑ "Juristin", Rechtsbeistand, Verteidiger, Verteidigerin.
Rechts|an|walt ['rɛçts̮|anvalt], der; -[e]s, Rechtsanwälte […'anvɛltə], Rechts|an|wäl|tin ['rɛçts̮|anvɛltɪn], die; -, -nen:Person, die jmdn. in rechtlichen Fragen berät oder (z. B. bei Prozessen vor Gericht) vertritt:
er ist Rechtsanwalt und Notar; sie ist beim Amtsgericht Karlsruhe als Anwältin zugelassen; sich einen Rechtsanwalt nehmen.
Syn. : ↑ "Anwalt", ↑ "Anwältin", ↑ "Jurist", ↑ "Juristin", Rechtsbeistand, Verteidiger, Verteidigerin.