Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Rat
Rat [ra:t], der; -[e]s, Räte ['rɛ:tə]:1. Empfehlung an jmdn. , sich in einer bestimmten Weise zu verhalten (um so etwas auf bestmögliche Art zu bewältigen):
jmdm. einen guten, wohlgemeinten, schlechten Rat geben; ich gab ihm den Rat nachzugeben; jmds. Rat einholen; einen Rat befolgen, in den Wind schlagen, missachten; jmdn. um Rat fragen, bitten; auf jmds. Rat hören; [bei jmdm. ] Rat suchen (sich an jmdn. wenden, um sich von ihm beraten zu lassen); sich bei jmdm. Rat holen (sich von jmdm. beraten lassen).
Syn. : "Anregung", "Hinweis", "Ratschlag", "Tipp", "Vorschlag", "Wink".
2.
a) beratendes [und beschlussfassendes] Gremium:
ein technischer Rat.
Syn. : "Ausschuss", "Komitee", "Kommission", "Kreis", "Zirkel".
Zus. : Ältestenrat.
b) Gremium mit administrativen oder legislativen Aufgaben (auf kommunaler Ebene):
der Rat der Stadt; der Rat tagt, beschließt etwas, berät über etwas; jmdn. in den Rat wählen.
Zus. : Gemeinderat, Stadtrat.
3. Mitglied eines Rates (2):
er ist Rat; jmdn. zum Rat wählen, berufen.
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