Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Pflicht
Pflicht [pf̮lɪçt], die; -, -en:1.
a) etwas, was zu tun jmd. als eine (innere, sittliche, moralische) Verpflichtung ansieht, was seine eigenen bzw. die gesellschaftlichen Normen von ihm fordern:
eine selbstverständliche Pflicht erfüllen; die Pflicht haben, etwas Bestimmtes zu tun; es für seine Pflicht halten zu helfen; sich etwas zur Pflicht machen.
Zus. : Dankespflicht.
b) Aufgabe, die jmd. zu erledigen hat, die eine ihm obliegende, zugewiesene Arbeit o. Ä. ist:
sie hat viele Pflichten; seine Pflichten sind ihm zur Bürde geworden.
Syn. : "Obliegenheit" (geh. ).
Zus. : Alltagspflicht, Repräsentationspflicht.
2. (bei einem Wettkampf) Übung, deren einzelne Teile vorgeschrieben sind (im Unterschied zur Kür):
die Pflicht im Kunstturnen.
Syn. : "Übung".
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