Duden - Das Bedeutungswörterbuch
pfänden
pfän|den ['pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet:a) als Pfand (1) für eine Geldforderung gerichtlich beschlagnahmen:
die Möbel pfänden.
b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen:
einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden.
pfän|den ['pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet
die Möbel pfänden.
b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen:
einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden.