Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Pacht
Pacht [paxt], die; -, -en:a) mit dem Eigentümer, der Eigentümerin vertraglich vereinbarte (befristete) Nutzung einer Sache:
ein Gut, einen Hof, ein Hotel in Pacht nehmen, geben; die Pacht (der Pachtvertrag) läuft ab.
b) regelmäßig zu zahlende Summe für das Pachten (von etwas):
für ein Grundstück eine hohe, niedrige Pacht zahlen.
Syn. : "Miete".
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