Duden - Das Bedeutungswörterbuch
offiziell
of|fi|zi|ell [ɔfi'ts̮i̯ɛl] /Ggs. inoffiziell/:1.
a) in amtlichem Auftrag; dienstlich:
die offizielle Reise der Kanzlerin nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt offiziell geführt; etwas offiziell ankündigen, verbieten.
b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [und daher glaubwürdig]:
eine offizielle Nachricht, Verlautbarung; ihre offizielle Ernennung zur Staatssekretärin; etwas offiziell bestätigen.
Syn. : ↑ "amtlich", ↑ "dienstlich".
2. sehr förmlich und unpersönlich, ohne Privatheit:
ein offizieller Empfang; jmdm. einen offiziellen Besuch abstatten; es ging ganz offiziell zu.
Syn. : ↑ "formell", ↑ "förmlich", ↑ "steif", ↑ "unpersönlich".
of|fi|zi|ell [ɔfi'ts̮i̯ɛl]
a) in amtlichem Auftrag; dienstlich:
die offizielle Reise der Kanzlerin nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt offiziell geführt; etwas offiziell ankündigen, verbieten.
b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [und daher glaubwürdig]:
eine offizielle Nachricht, Verlautbarung; ihre offizielle Ernennung zur Staatssekretärin; etwas offiziell bestätigen.
Syn. : ↑ "amtlich", ↑ "dienstlich".
2. sehr förmlich und unpersönlich, ohne Privatheit:
ein offizieller Empfang; jmdm. einen offiziellen Besuch abstatten; es ging ganz offiziell zu.
Syn. : ↑ "formell", ↑ "förmlich", ↑ "steif", ↑ "unpersönlich".