Duden - Das Bedeutungswörterbuch
öffentlich
öf|fent|lich ['œfn̩tlɪç] :1.
a) für alle hörbar, sichtbar; nicht geheim:
eine öffentliche Verhandlung, Hinrichtung; die Abstimmung ist öffentlich; etwas öffentlich erklären, verkünden.
Syn. : coram publico (bildungsspr. ), in aller Öffentlichkeit, vor allen Leuten, vor aller Öffentlichkeit, vor aller Welt.
b) für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar:
öffentliche Anlagen, Bibliotheken; öffentliche Verkehrsmittel.
2.
a) die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, ihr zugehörend:
die öffentliche Meinung; das öffentliche Wohl; das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Mordfalles war groß; eine Person des öffentlichen Lebens.
b) die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal:
öffentliche Gelder, Ausgaben; die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nimmt erschreckend zu.
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