Duden - Das Bedeutungswörterbuch
offenstehen
of|fen|ste|hen ['ɔfn̩ʃte:ən], stand offen, offengestanden :1. nicht beglichen sein, noch bezahlt werden müssen:
zwei Rechnungen stehen noch offen.
Syn. : noch unbezahlt sein.
2. jmds. freier Entscheidung überlassen sein:
es steht dir offen, von der Sache zurückzutreten.
Syn. : anheimgestellt sein (geh. ), "freistehen", unbenommen sein.
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