Duden - Das Bedeutungswörterbuch
nichtig
nich|tig ['nɪçtɪç] :1. (geh. )
a) gering einzuschätzend; ohne Wert, ohne innere Substanz:
nichtige Dinge, Freuden.
Syn. : "bedeutungslos", "belanglos", "unbedeutend", "unwesentlich".
b) gänzlich unwichtig, belanglos:
ein nichtiger Grund, Vorwand.
Syn. : "gleichgültig", "nebensächlich", "unerheblich".
2. (Rechtsspr. ) ungültig:
einen Vertrag, eine Ehe für nichtig erklären.
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