Duden - Das Bedeutungswörterbuch
nichtig
nich|tig ['nɪçtɪç]:1. (geh. )
a) gering einzuschätzend; ohne Wert, ohne innere Substanz:
nichtige Dinge, Freuden.
Syn. : ↑ "bedeutungslos", ↑ "belanglos", ↑ "unbedeutend", ↑ "unwesentlich".
b) gänzlich unwichtig, belanglos:
ein nichtiger Grund, Vorwand.
Syn. : ↑ "gleichgültig", ↑ "nebensächlich", ↑ "unerheblich".
2. (Rechtsspr. ) ungültig:
einen Vertrag, eine Ehe für nichtig erklären.
nich|tig ['nɪçtɪç]
a) gering einzuschätzend; ohne Wert, ohne innere Substanz:
nichtige Dinge, Freuden.
Syn. : ↑ "bedeutungslos", ↑ "belanglos", ↑ "unbedeutend", ↑ "unwesentlich".
b) gänzlich unwichtig, belanglos:
ein nichtiger Grund, Vorwand.
Syn. : ↑ "gleichgültig", ↑ "nebensächlich", ↑ "unerheblich".
2. (Rechtsspr. ) ungültig:
einen Vertrag, eine Ehe für nichtig erklären.