Duden - Das Bedeutungswörterbuch
mündig
mün|dig ['mʏndɪç]:a) alt genug für bestimmte rechtliche Handlungen:
mit 18 Jahren wird man mündig.
Syn. : 2↑ "erwachsen", ↑ "volljährig".
b) als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt:
der mündige Bürger.
mün|dig ['mʏndɪç]
mit 18 Jahren wird man mündig.
Syn. : 2↑ "erwachsen", ↑ "volljährig".
b) als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt:
der mündige Bürger.