Duden - Das Bedeutungswörterbuch
mündig
mün|dig ['mʏndɪç] :a) alt genug für bestimmte rechtliche Handlungen:
mit 18 Jahren wird man mündig.
Syn. : 2 "erwachsen", "volljährig".
b) als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt:
der mündige Bürger.
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