Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Mandat
Man|dat [man'da:t], das; -[e]s, -e:a) Auftrag, jmdn. in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten:
er hat sein Mandat niedergelegt; ich kann ihr Mandat leider nicht übernehmen.
b) Auftrag und Amt einer, eines Abgeordneten:
bereits kurz nach der Wahl legte sie ihr Mandat nieder.
Zus. : Abgeordnetenmandat.
Man|dat [man'da:t], das; -[e]s, -e:a) Auftrag, jmdn. in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten:
er hat sein Mandat niedergelegt; ich kann ihr Mandat leider nicht übernehmen.
b) Auftrag und Amt einer, eines Abgeordneten:
bereits kurz nach der Wahl legte sie ihr Mandat nieder.
Zus. : Abgeordnetenmandat.