Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Mandantin
Man|dant [man'dant], der; -en, -en, Man|dan|tin [man'dantɪn], die; -, -nen (bes. Rechtsspr. ):Klient, Klientin von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern o.Ä.:
jmdn. als Mandanten annehmen; in der Pause beriet sich die Verteidigerin mit ihrem Mandanten.
Syn. : "Auftraggeber", "Auftraggeberin", "Klient", "Klientin", "Kunde", "Kundin", "Kundschaft".
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