Duden - Das Bedeutungswörterbuch
mahnen
mah|nen ['ma:nən] :a) an eine Verpflichtung erinnern:
jmdn. öffentlich, schriftlich mahnen; jmdn. wegen einer Schuld mahnen.
Syn. : appellieren an.
b) nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern:
jmdn. zur Ruhe, zur Eile mahnen; ich möchte zur Vorsicht, zum Aufbruch mahnen.
Syn. : "anhalten", bitten um, "drängen", "ermahnen", "predigen" (ugs. ), "zureden".
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