Duden - Das Bedeutungswörterbuch
mahnen
mah|nen ['ma:nən]:a) an eine Verpflichtung erinnern:
jmdn. öffentlich, schriftlich mahnen; jmdn. wegen einer Schuld mahnen.
Syn. : appellieren an.
b) nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern:
jmdn. zur Ruhe, zur Eile mahnen; ich möchte zur Vorsicht, zum Aufbruch mahnen.
Syn. : ↑ "anhalten", bitten um, ↑ "drängen", ↑ "ermahnen", ↑ "predigen" (ugs. ), ↑ "zureden".
mah|nen ['ma:nən]
jmdn. öffentlich, schriftlich mahnen; jmdn. wegen einer Schuld mahnen.
Syn. : appellieren an.
b) nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern:
jmdn. zur Ruhe, zur Eile mahnen;
Syn. : ↑ "anhalten", bitten um, ↑ "drängen", ↑ "ermahnen", ↑ "predigen" (ugs. ), ↑ "zureden".