Duden - Das Bedeutungswörterbuch
kündigen
kün|di|gen ['kʏndɪgn̩]:a) eine vertragliche Vereinbarung zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
einen Kredit kündigen; ich habe meinen Vertrag bei der Versicherung gekündigt; der Vermieter drohte, ihr die Wohnung zum Quartalsende zu kündigen.
Syn. : "aufheben", "aufkündigen".
b) jmds. Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt.
c) das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
jmdm. zum Ende des Monats kündigen; ihr kann nicht gekündigt werden.
Syn. : auf die Straße setzen (ugs. ), auf die Straße werfen (ugs. ), "entlassen", "feuern" (ugs. ), vor die Tür setzen (ugs. ).
d) sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen:
sie hat [schriftlich] bei der Firma gekündigt; er will zum 1. April kündigen.
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