Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Inspektorin
In|spek|tor [ɪn'spɛkto:ɐ̯], der; -s, Inspektoren [ɪnspɛk'to:rən], In|spek|to|rin [ɪnspɛk'to:rɪn], die; -, -nen:1. Beamter bzw. Beamtin zu Beginn der Laufbahn im gehobenen Dienst:
er wurde vom Inspektor zum Oberinspektor befördert .
Zus. : Forstinspektor, Gerichtsinspektor, Oberinspektor.
2. jmd. , der etwas inspiziert, dessen Amt es ist, Inspektionen durchzuführen:
sie ist Inspektorin beim Zoll.
In|spek|tor [ɪn'spɛkto:ɐ̯], der; -s, Inspektoren [ɪnspɛk'to:rən], In|spek|to|rin [ɪnspɛk'to:rɪn], die; -, -nen:1. Beamter bzw. Beamtin zu Beginn der Laufbahn im gehobenen Dienst:
er wurde vom Inspektor zum Oberinspektor befördert .
Zus. : Forstinspektor, Gerichtsinspektor, Oberinspektor.
2. jmd. , der etwas inspiziert, dessen Amt es ist, Inspektionen durchzuführen:
sie ist Inspektorin beim Zoll.