Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Indiz
In|diz [ɪn'di:ts̮], das; -es, -ien (bes. Rechtsspr. ):Umstand, der auf einen bestimmten [im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu beweisenden] Sachverhalt schließen lässt:
das Urteil stützt sich nur auf Indizien; der Kurssturz ist ein deutliches Indiz für die Verunsicherung der Anleger.
Syn. : ↑ "Hinweis".
In|diz [ɪn'di:ts̮], das; -es, -ien (bes. Rechtsspr. ):Umstand, der auf einen bestimmten [im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu beweisenden] Sachverhalt schließen lässt:
das Urteil stützt sich nur auf Indizien; der Kurssturz ist ein deutliches Indiz für die Verunsicherung der Anleger.
Syn. : ↑ "Hinweis".