Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Hausherrin
Haus|herr ['hau̮shɛr], der; -n, -en, Haus|her|rin ['hau̮shɛrɪn], die; -, -nen:1. Haupt der Familie, Haushaltsvorstand [als Gastgeber]:
der Hausherr begrüßte seine Gäste.
2. (südd. , österr. ) Person, die ein Haus besitzt, vermietet:
die Hausherrin hat die Miete erhöht.
Syn. : "Eigentümer", "Eigentümerin", "Hauswirt", "Hauswirtin".
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