Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Hausherr
Haus|herr ['hau̮shɛr], der; -n, -en, Haus|her|rin ['hau̮shɛrɪn], die; -, -nen:1. Haupt der Familie, Haushaltsvorstand [als Gastgeber]:
der Hausherr begrüßte seine Gäste.
2. (südd. , österr. ) Person, die ein Haus besitzt, vermietet:
die Hausherrin hat die Miete erhöht.
Syn. : ↑ "Eigentümer", ↑ "Eigentümerin", ↑ "Hauswirt", ↑ "Hauswirtin".
Haus|herr ['hau̮shɛr], der; -n, -en, Haus|her|rin ['hau̮shɛrɪn], die; -, -nen:1. Haupt der Familie, Haushaltsvorstand [als Gastgeber]:
der Hausherr begrüßte seine Gäste.
2. (südd. , österr. ) Person, die ein Haus besitzt, vermietet:
die Hausherrin hat die Miete erhöht.
Syn. : ↑ "Eigentümer", ↑ "Eigentümerin", ↑ "Hauswirt", ↑ "Hauswirtin".