Duden - Das Bedeutungswörterbuch
handgreiflich
hand|greif|lich ['hantgrai̮flɪç] :1. in der Weise, dass jmd. tätlich angreift bzw. angegriffen wird:
eine handgreifliche Auseinandersetzung; er wird leicht handgreiflich (schlägt leicht zu, wird rasch tätlich).
Syn. : "gewalttätig", "tätlich".
2. (bildungsspr. ) deutlich erkennbar, konkret fassbar, sinnlich erfahrbar:
ein handgreiflicher Beweis, Erfolg; sie lässt mit ihren Fotografien die 60er-Jahre handgreiflich deutlich werden.
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