Duden - Das Bedeutungswörterbuch
grundsätzlich
grund|sätz|lich ['grʊntzɛts̮lɪç]:a) einen Grundsatz betreffend [und daher gewichtig]:
eine grundsätzliche Frage; etwas ist von grundsätzlicher Bedeutung; er hat sich dazu grundsätzlich geäußert.
b) einem Prinzip folgend, aus Prinzip:
etwas grundsätzlich ablehnen; sie gibt grundsätzlich keinem Bettler etwas.
Syn. : ↑ "prinzipiell".
c) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel:
ich bin grundsätzlich für Gleichbehandlung, aber nicht in diesem Fall; er erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft, mit der Einschränkung, dass er erst später zur Verfügung stehen könne.
grund|sätz|lich ['grʊntzɛts̮lɪç]
eine grundsätzliche Frage; etwas ist von grundsätzlicher Bedeutung; er hat sich dazu grundsätzlich geäußert.
b) einem Prinzip folgend, aus Prinzip:
etwas grundsätzlich ablehnen; sie gibt grundsätzlich keinem Bettler etwas.
Syn. : ↑ "prinzipiell".
c) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel:
ich bin grundsätzlich für Gleichbehandlung, aber nicht in diesem Fall; er erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft, mit der Einschränkung, dass er erst später zur Verfügung stehen könne.