Duden - Das Bedeutungswörterbuch
grundlegend
1grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] :von entscheidender Bedeutung:
ein grundlegender Unterschied; eine grundlegende Voraussetzung.
Syn. : 1 "absolut".
 
2grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] :
von Grund auf, in jeder Weise:
sie hat ihre Ansicht grundlegend geändert.
Syn. : "beträchtlich", "enorm", "ganz", ganz und gar, "gehörig", "gewaltig" (emotional), "gründlich", "hochgradig", "höchst", "komplett", "total" (ugs. ), "völlig", "vollkommen".
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