Duden - Das Bedeutungswörterbuch
grundlegend
1grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] :von entscheidender Bedeutung:
ein grundlegender Unterschied; eine grundlegende Voraussetzung.
Syn. : 1↑ "absolut".
 
2grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] :
von Grund auf, in jeder Weise:
sie hat ihre Ansicht grundlegend geändert.
Syn. : ↑ "beträchtlich", ↑ "enorm", ↑ "ganz", ganz und gar, ↑ "gehörig", ↑ "gewaltig" (emotional), ↑ "gründlich", ↑ "hochgradig", ↑ "höchst", ↑ "komplett", ↑ "total" (ugs. ), ↑ "völlig", ↑ "vollkommen".
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