Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gewähren
ge|wäh|ren [gə'vɛ:rən]:1.:
a) (etwas Gewünschtes o. Ä. ) großzügig geben, bewilligen:
die Bank gewährte dem Unternehmen einen hohen Kredit; die Kirche gewährte den Flüchtlingen Unterkunft und Schutz.
Syn. : ↑ "einräumen", ↑ "erlauben", ↑ "zugestehen", zuteilwerden lassen.
b) (geh. ) (jmds. Wunsch o. Ä. ) erfüllen:
er hat ihm die Bitte gewährt.
Syn. : ↑ "entsprechen".
2. ☆ jmdn. gewähren lassen: jmdn. bei seinem Tun nicht stören, nicht hindern:
statt den Unfug zu unterbinden, ließ sie die Kinder gewähren.
Syn. : jmdn. weitermachen lassen.
ge|wäh|ren [gə'vɛ:rən]:1.
a) (etwas Gewünschtes o. Ä. ) großzügig geben, bewilligen:
die Bank gewährte dem Unternehmen einen hohen Kredit; die Kirche gewährte den Flüchtlingen Unterkunft und Schutz.
Syn. : ↑ "einräumen", ↑ "erlauben", ↑ "zugestehen", zuteilwerden lassen.
b) (geh. ) (jmds. Wunsch o. Ä. ) erfüllen:
er hat ihm die Bitte gewährt.
Syn. : ↑ "entsprechen".
2. ☆ jmdn. gewähren lassen: jmdn. bei seinem Tun nicht stören, nicht hindern:
statt den Unfug zu unterbinden, ließ sie die Kinder gewähren.
Syn. : jmdn. weitermachen lassen.