Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gestehen
ge|ste|hen [gə'ʃte:ən], gestand, gestanden :1. (etwas Unrechtes [das getan zu haben man verdächtigt wird]) zugeben:
eine Schuld gestehen; sie hat die Tat gestanden; er hat gestanden, dass er den Mord begangen hat; »Ich habe dein Zimmer durchsucht«, gestand er beschämt; der Verdächtige hat gestanden.
Syn. : "auspacken" (ugs. ), "beichten", "bekennen", ein Geständnis ablegen, geständig sein, sein Gewissen erleichtern.
2. freimütig mitteilen:
er gestand ihr seine Liebe; ich muss gestehen, dass ich großen Hunger habe; offen gestanden habe ich Angst vor dieser Entscheidung.
Syn. : "einräumen", "eröffnen", "offenbaren", "zugeben".
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