Duden - Das Bedeutungswörterbuch
geständig
ge|stän|dig [gə'ʃtɛndɪç] :ein Vergehen, Unrecht, seine Schuld [vor Gericht oder auf der Polizeibehörde] eingestehend, eingestanden habend:
der geständige Beschuldigte; der Verdächtige ist geständig.
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