Duden - Das Bedeutungswörterbuch
genehmigen
ge|neh|mi|gen [gə'ne:mɪgn̩] :1. (besonders amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jmd. als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten:
die Behörde hat seinen Antrag, sein Gesuch genehmigt.
Syn. : "absegnen" (ugs. ), "anerkennen", "annehmen", "bewilligen", "billigen", "zulassen", "zustimmen".
2. <+ sich> (ugs. scherzh. ) sich den Genuss von etwas gestatten:
sie genehmigte sich ein Gläschen Sekt.
Syn. : sich "leisten" (ugs. ).
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