Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gehörig
ge|hö|rig [gə'hø:rɪç]:1. so, wie es [jmdm. , einer Sache] angemessen ist:
der Sache wurde nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt; ihm fehlt der gehörige Respekt.
Syn. : ↑ "adäquat" (bildungsspr. ), ↑ "geziemend" (geh. ), ↑ {{link}}passend{{/link}}.
2.
a) (in Ausmaß, Menge o. Ä. ) beträchtlich, nicht gering; dem Anlass entsprechend [hoch oder groß]:
jmdm. einen gehörigen Schrecken einjagen; eine gehörige Strafe.
Syn. : ↑ "anständig" (ugs. ), ↑ "gebührend", ↑ "gewaltig" (emotional), ↑ "kräftig", ↑ "ordentlich" (ugs. ), ↑ "schön" (ugs. ), ↑ "tüchtig" (ugs. ).
b) sehr:
jmdn. gehörig ausschimpfen.
ge|hö|rig [gə'hø:rɪç]
der Sache wurde nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt; ihm fehlt der gehörige Respekt.
Syn. : ↑ "adäquat" (bildungsspr. ), ↑ "geziemend" (geh. ), ↑ {{link}}passend{{/link}}.
2.
a) (in Ausmaß, Menge o. Ä. ) beträchtlich, nicht gering; dem Anlass entsprechend [hoch oder groß]:
jmdm. einen gehörigen Schrecken einjagen; eine gehörige Strafe.
Syn. : ↑ "anständig" (ugs. ), ↑ "gebührend", ↑ "gewaltig" (emotional), ↑ "kräftig", ↑ "ordentlich" (ugs. ), ↑ "schön" (ugs. ), ↑ "tüchtig" (ugs. ).
b)
jmdn. gehörig ausschimpfen.