Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gehörig
ge|hö|rig [gə'hø:rɪç] :1. so, wie es [jmdm. , einer Sache] angemessen ist:
der Sache wurde nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt; ihm fehlt der gehörige Respekt.
Syn. : "adäquat" (bildungsspr. ), "geziemend" (geh. ), {{link}}passend{{/link}}.
2.
a) (in Ausmaß, Menge o. Ä. ) beträchtlich, nicht gering; dem Anlass entsprechend [hoch oder groß]:
jmdm. einen gehörigen Schrecken einjagen; eine gehörige Strafe.
Syn. : "anständig" (ugs. ), "gebührend", "gewaltig" (emotional), "kräftig", "ordentlich" (ugs. ), "schön" (ugs. ), "tüchtig" (ugs. ).
b) sehr:
jmdn. gehörig ausschimpfen.
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