Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gehören
ge|hö|ren [gə'hø:rən]:1. von jmdm. rechtmäßig erworben sein; jmds. Besitz, Eigentum sein:
das Buch gehört mir.
2. Glied, Teil von etwas sein:
er gehört schon ganz zu uns; er gehört zu den besten Spielern.
Syn. : rechnen zu, zählen zu.
3. an einer bestimmten Stelle den richtigen Platz haben, passend sein:
das Fahrrad gehört nicht in die Wohnung; diese Frage gehört nicht hierher.
4. für etwas erforderlich, Voraussetzung sein:
es gehört viel Mut dazu, diese Aufgabe zu übernehmen; dazu gehört nicht viel (dazu sind keine besonderen Eigenschaften oder Fähigkeiten erforderlich).
5. <+ sich> den Regeln des Anstands, den Normen der Sittlichkeit entsprechen:
das gehört sich nicht [für dich]; benimm dich, wie es sich gehört!; es gehört sich, alten Leuten den Sitzplatz zu überlassen.
Syn. : sich "geziemen" (veraltend), sich "schicken", sich "ziemen" (geh. ).
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