Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Gehilfin
Ge|hil|fe [gə'hɪlfə], der; -n, -n, Ge|hil|fin [gə'hɪlfɪn], die; -, -nen (geh. ):1. Person, die einer anderen bei etwas hilft:
er war der Gehilfe des Leuchtturmwärters.
Syn. : "Assistent", "Assistentin", "Helfer", "Helferin", "Hilfe".
Zus. : Bürogehilfe, Bürogehilfin.
2. (Rechtsspr. ) Person, die zu einer Straftat Beihilfe leistet:
bei dem Raubüberfall war sie die Gehilfin des Täters.
Syn. : "Handlanger" (abwertend), "Handlangerin" (abwertend), "Komplize" (abwertend), "Komplizin" (abwertend), "Kumpan" (abwertend), "Kumpanin" (abwertend).
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