Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Gehilfe
Ge|hil|fe [gə'hɪlfə], der; -n, -n, Ge|hil|fin [gə'hɪlfɪn], die; -, -nen (geh. ):1. Person, die einer anderen bei etwas hilft:
er war der Gehilfe des Leuchtturmwärters.
Syn. : ↑ "Assistent", ↑ "Assistentin", ↑ "Helfer", ↑ "Helferin", ↑ "Hilfe".
Zus. : Bürogehilfe, Bürogehilfin.
2. (Rechtsspr. ) Person, die zu einer Straftat Beihilfe leistet:
bei dem Raubüberfall war sie die Gehilfin des Täters.
Syn. : ↑ "Handlanger" (abwertend), ↑ "Handlangerin" (abwertend), ↑ "Komplize" (abwertend), ↑ "Komplizin" (abwertend), ↑ "Kumpan" (abwertend), ↑ "Kumpanin" (abwertend).
Ge|hil|fe [gə'hɪlfə], der; -n, -n, Ge|hil|fin [gə'hɪlfɪn], die; -, -nen (geh. ):1. Person, die einer anderen bei etwas hilft:
er war der Gehilfe des Leuchtturmwärters.
Syn. : ↑ "Assistent", ↑ "Assistentin", ↑ "Helfer", ↑ "Helferin", ↑ "Hilfe".
Zus. : Bürogehilfe, Bürogehilfin.
2. (Rechtsspr. ) Person, die zu einer Straftat Beihilfe leistet:
bei dem Raubüberfall war sie die Gehilfin des Täters.
Syn. : ↑ "Handlanger" (abwertend), ↑ "Handlangerin" (abwertend), ↑ "Komplize" (abwertend), ↑ "Komplizin" (abwertend), ↑ "Kumpan" (abwertend), ↑ "Kumpanin" (abwertend).