Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gebühren
ge|büh|ren [gə'by:rən] :(jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen:
ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm gebührt das Lob; er wurde mit der ihm gebührenden Achtung begrüßt.
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