Duden - Das Bedeutungswörterbuch
gebieten
ge|bie|ten [gə'bi:tn̩], gebot, geboten (geh. ):als eine Art Befehl äußern, verlangen:
seine Hand gebot den anderen, stillzuschweigen; mach es, wie es der Augenblick gebietet; das gebot ihm sein Gerechtigkeitsgefühl; sie gebot herrisch: »Warten Sie draußen!«; das gebietet die Achtung, dass …
Syn. : ↑ "anordnen", ↑ "befehlen", ↑ "diktieren", ↑ "veranlassen", ↑ "verfügen", ↑ "verordnen", ↑ "vorschreiben".
ge|bie|ten [gə'bi:tn̩], gebot, geboten
seine Hand gebot den anderen, stillzuschweigen; mach es, wie es der Augenblick gebietet; das gebot ihm sein Gerechtigkeitsgefühl; sie gebot herrisch: »Warten Sie draußen!«; das gebietet die Achtung, dass …
Syn. : ↑ "anordnen", ↑ "befehlen", ↑ "diktieren", ↑ "veranlassen", ↑ "verfügen", ↑ "verordnen", ↑ "vorschreiben".