Duden - Das Bedeutungswörterbuch
führen
füh|ren ['fy:rən]:1. jmdm. den Weg, eine Richtung zeigen, indem man mit ihm geht oder ihm vorangeht; einen Menschen, ein Tier in eine bestimmte Richtung in Bewegung setzen und zu einem Ziel bringen:
Fremde durch die Stadt führen; einen Blinden führen; er führte sie [nach dem Tanz] an ihren Tisch; Hunde sind im Stadtpark an der Leine zu führen.
Syn. : ↑ "begleiten", ↑ "geleiten" (geh. ).
2. die Leitung von etwas innehaben:
ein Geschäft, eine Firma führen.
Syn. : ↑ "betreiben", herrschen über, ↑ "leiten", ↑ "lenken", vorstehen.
3. (in einem Wettbewerb o. Ä. ) an erster Stelle sein:
nach Punkten führen; sie führte bei dem Rennen; diese Zeitung ist führend in Deutschland; eine führende (wichtige) Rolle spielen.
Syn. : an der Spitze liegen, ↑ "anführen", vorn liegen.
4. steuern, lenken:
ein Fahrzeug, Flugzeug führen.
5.
a) an eine bestimmte Stelle hinbewegen:
das Glas an die Lippen, den Löffel zum Mund führen.
b) (mit etwas, was man in der Hand hält) sachgerecht, geschickt umgehen:
den Pinsel, Geigenbogen gekonnt führen.
Syn. : ↑ "gebrauchen", ↑ "handhaben".
6.
a) in einer bestimmten Richtung verlaufen; eine bestimmte Richtung auf ein Ziel hin nehmen:
die Straße führt in die Stadt; die Brücke führt über den Fluss.
b) ein bestimmtes Ergebnis haben:
das führt zu nichts; der Hinweis führte zur Ergreifung der Täter.
7. enthalten und transportieren:
der Zug führt einen Speisewagen; die Leitung führt keinen Strom.
8.
a) als offizielles Kennzeichen haben:
die Stadt führt einen Löwen in ihrem Wappen.
b) (einen bestimmten Titel) tragen:
sie führt den Doktortitel.
c) für einen bestimmten Zweck bei sich haben:
eine geladene Pistole bei sich führen; Gepäck mit sich führen.
9. Anlass dafür sein, dass jmd. an einen bestimmten Ort gelangt, zu jmdm. kommt:
die Reise führte sie nach Afrika; was führt Sie zu mir?
10. (eine bestimmte Ware) zum Verkauf vorrätig haben:
das Geschäft führt diese Ware nicht.
11. als Funktionsverb: Klage führen (klagen); einen Beweis führen (beweisen); Verhandlungen führen (verhandeln); die Aufsicht führen (beaufsichtigen).
12. <+ sich> sich (in bestimmter Weise) betragen:
er hat sich während seiner Lehrzeit gut geführt.
füh|ren ['fy:rən]:1.
Fremde durch die Stadt führen; einen Blinden führen; er führte sie [nach dem Tanz] an ihren Tisch; Hunde sind im Stadtpark an der Leine zu führen.
Syn. : ↑ "begleiten", ↑ "geleiten" (geh. ).
2.
ein Geschäft, eine Firma führen.
Syn. : ↑ "betreiben", herrschen über, ↑ "leiten", ↑ "lenken", vorstehen.
3.
nach Punkten führen; sie führte bei dem Rennen; diese Zeitung ist führend in Deutschland; eine führende (wichtige) Rolle spielen.
Syn. : an der Spitze liegen, ↑ "anführen", vorn liegen.
4.
ein Fahrzeug, Flugzeug führen.
5.
a) an eine bestimmte Stelle hinbewegen:
das Glas an die Lippen, den Löffel zum Mund führen.
b) (mit etwas, was man in der Hand hält) sachgerecht, geschickt umgehen:
den Pinsel, Geigenbogen gekonnt führen.
Syn. : ↑ "gebrauchen", ↑ "handhaben".
6.
a) in einer bestimmten Richtung verlaufen; eine bestimmte Richtung auf ein Ziel hin nehmen:
die Straße führt in die Stadt; die Brücke führt über den Fluss.
b) ein bestimmtes Ergebnis haben:
das führt zu nichts; der Hinweis führte zur Ergreifung der Täter.
7.
der Zug führt einen Speisewagen; die Leitung führt keinen Strom.
8.
a) als offizielles Kennzeichen haben:
die Stadt führt einen Löwen in ihrem Wappen.
b) (einen bestimmten Titel) tragen:
sie führt den Doktortitel.
c) für einen bestimmten Zweck bei sich haben:
eine geladene Pistole bei sich führen; Gepäck mit sich führen.
9.
die Reise führte sie nach Afrika; was führt Sie zu mir?
10.
das Geschäft führt diese Ware nicht.
11.
12. <+ sich> sich (in bestimmter Weise) betragen:
er hat sich während seiner Lehrzeit gut geführt.