Duden - Das Bedeutungswörterbuch
freisprechen
frei|spre|chen ['frai̮ʃprɛçn̩], spricht frei, sprach frei, freigesprochen :in einem gerichtlichen Urteil feststellen, dass eine Person, die angeklagt war, nicht schuldig ist oder dass ihre Schuld nicht bewiesen werden kann:
die Angeklagten wurden beide freigesprochen.
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