Duden - Das Bedeutungswörterbuch
fällig
fäl|lig ['fɛlɪç]:a) (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zu zahlen:
der fällige Betrag; die Miete ist am ersten Tag des Monats fällig.
Syn. : ↑ "zahlbar".
b) seit längerer Zeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, zur Erledigung anstehend, zu erwarten:
den fälligen Dank abstatten; eine Renovierung der Wohnung ist fällig.
fäl|lig ['fɛlɪç]
der fällige Betrag; die Miete ist am ersten Tag des Monats fällig.
Syn. : ↑ "zahlbar".
b) seit längerer Zeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, zur Erledigung anstehend, zu erwarten:
den fälligen Dank abstatten; eine Renovierung der Wohnung ist fällig.