Duden - Das Bedeutungswörterbuch
fähig
fä|hig ['fɛ:ɪç]:a) aufgrund seiner Intelligenz, Tüchtigkeit, Geschicktheit in der Lage, gestellte Aufgaben zu bewältigen:
eine fähige Juristin.
Syn. : befähigt, ↑ "begabt", qualifiziert, ↑ "tüchtig".
b) ☆ zu etwas /(geh. :) einer Sache (Gen. ) fähig sein: zu etwas in der Lage, imstande sein:
er ist zu keinem Gedanken/(geh. :) keines Gedankens fähig; sie war nicht fähig, darüber zu sprechen.
fä|hig ['fɛ:ɪç]
eine fähige Juristin.
Syn. : befähigt, ↑ "begabt", qualifiziert, ↑ "tüchtig".
b) ☆ zu etwas /(geh. :) einer Sache (Gen. ) fähig sein: zu etwas in der Lage, imstande sein:
er ist zu keinem Gedanken/(geh. :) keines Gedankens fähig; sie war nicht fähig, darüber zu sprechen.