Duden - Das Bedeutungswörterbuch
erweisen
er|wei|sen [ɛɐ̯'vai̮zn̩], erwies, erwiesen:1.
a) <+ sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd. , etwas) herausstellen:
er erwies sich als Betrüger; ihre Behauptung erwies sich als wahr.
Syn. : sich "entpuppen".
b) nachweisen, beweisen:
damit konnte endgültig die Wirksamkeit dieses Mittels erwiesen werden; es ist noch nicht erwiesen, ob sie wirklich recht hat.
Syn. : "bestätigen", sich "bewahrheiten".
2. zuteilwerden lassen, bezeigen:
jmdm. Achtung, einen Gefallen erweisen; du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen; für die erwiesene Teilnahme danken.
Syn. : angedeihen lassen (geh. oder ironisch), "entgegenbringen".
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