Duden - Das Bedeutungswörterbuch
erstatten
er|stat|ten [ɛɐ̯'ʃtatn̩], erstattete, erstattet:1. (Unkosten o. Ä. ) zurückzahlen, ersetzen:
man hat ihr die Fahrtkosten erstattet; Unkosten, Auslagen werden erstattet.
Syn. : ↑ "ausbezahlen", ↑ "auszahlen", ↑ "ersetzen", ↑ "gutmachen", ↑ "vergüten", ↑ "zahlen".
Zus. : rückerstatten, zurückerstatten.
2. drückt als Funktionsverb aus, dass etwas in bestimmter, meist offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige erstatten (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etwas erstatten (jmdm. etwas sachlich berichten); Meldung erstatten (etwas offiziell melden).
er|stat|ten [ɛɐ̯'ʃtatn̩], erstattete, erstattet
man hat ihr die Fahrtkosten erstattet; Unkosten, Auslagen werden erstattet.
Syn. : ↑ "ausbezahlen", ↑ "auszahlen", ↑ "ersetzen", ↑ "gutmachen", ↑ "vergüten", ↑ "zahlen".
Zus. : rückerstatten, zurückerstatten.
2. drückt als Funktionsverb aus, dass etwas in bestimmter, meist offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige erstatten (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etwas erstatten (jmdm. etwas sachlich berichten); Meldung erstatten (etwas offiziell melden).