Duden - Das Bedeutungswörterbuch
erst
1erst [e:ɐ̯st]:1.
a) an erster Stelle, als Erstes (bevor etwas anderes geschieht):
erst kommt sie an die Reihe, danach die andern; du musst ihn erst näher kennenlernen, um ihn zu beurteilen; das muss sich erst noch zeigen (das ist noch nicht sicher).
Syn. : ↑ "zuerst", ↑ "zunächst".
b) zu Beginn:
erst ging alles gut, aber dann …
Syn. : am Anfang, ↑ "anfänglich", ↑ "anfangs", zu Anfang, ↑ "zuerst", ↑ "zunächst".
2.
a) nicht eher als:
er will erst morgen abreisen; ich schreibe ihr erst nach Weihnachten wieder; das Kino fängt erst um acht Uhr an.
b) nicht mehr als:
ich habe erst dreißig Seiten in dem Buch gelesen; er ist erst zehn Jahre alt.
c) vor gar nicht langer Zeit, nämlich …:
ich habe ihn erst gestern noch, erst vor Kurzem gesehen.
2erst [e:ɐ̯st]:
1. dient in Wunschsätzen, die sich auf Zukünftiges beziehen, dazu, auszudrücken, dass man das Gewünschte kaum erwarten kann: wenn ich es [bloß, nur] erst hinter mir hätte!; wären wir erst zu Hause!
2. dient dazu, auszudrücken, dass durch den genannten Sachverhalt ein bestimmter anderer Sachverhalt noch erheblich übertroffen wird: sie ist sowieso schon unfreundlich, aber erst, wenn sie schlechte Laune hat!; »Ich hab vielleicht eine Wut auf ihn!« – »Und ich erst!«;
☆ erst recht: in besonderem Maße, umso mehr:
wenn er es darf, darf ich es erst recht.
1erst [e:ɐ̯st]
a) an erster Stelle, als Erstes (bevor etwas anderes geschieht):
erst kommt sie an die Reihe, danach die andern; du musst ihn erst näher kennenlernen, um ihn zu beurteilen; das muss sich erst noch zeigen (das ist noch nicht sicher).
Syn. : ↑ "zuerst", ↑ "zunächst".
b) zu Beginn:
erst ging alles gut, aber dann …
Syn. : am Anfang, ↑ "anfänglich", ↑ "anfangs", zu Anfang, ↑ "zuerst", ↑ "zunächst".
2.
a) nicht eher als:
er will erst morgen abreisen; ich schreibe ihr erst nach Weihnachten wieder; das Kino fängt erst um acht Uhr an.
b) nicht mehr als:
ich habe erst dreißig Seiten in dem Buch gelesen; er ist erst zehn Jahre alt.
c) vor gar nicht langer Zeit, nämlich …:
ich habe ihn erst gestern noch, erst vor Kurzem gesehen.
2erst [e:ɐ̯st]
1. dient in Wunschsätzen, die sich auf Zukünftiges beziehen, dazu, auszudrücken, dass man das Gewünschte kaum erwarten kann: wenn ich es [bloß, nur] erst hinter mir hätte!; wären wir erst zu Hause!
2. dient dazu, auszudrücken, dass durch den genannten Sachverhalt ein bestimmter anderer Sachverhalt noch erheblich übertroffen wird: sie ist sowieso schon unfreundlich, aber erst, wenn sie schlechte Laune hat!; »Ich hab vielleicht eine Wut auf ihn!« – »Und ich erst!«;
☆ erst recht: in besonderem Maße, umso mehr:
wenn er es darf, darf ich es erst recht.