Duden - Das Bedeutungswörterbuch
erkennen
er|ken|nen [ɛɐ̯'kɛnən], erkannte, erkannt:1. (mit Augen oder Ohren) deutlich wahrnehmen:
etwas ohne Brille nicht erkennen können; jmds. Stimme am Telefon erkennen; in der Dämmerung konnte man die einzelnen Personen, die Farben nicht erkennen.
Syn. : ↑ "bemerken", ↑ "identifizieren", ↑ "wahrnehmen".
Zus. : wiedererkennen.
2.
a) (aufgrund bestimmter Merkmale) ausmachen:
der Täter wurde an seiner Kleidung erkannt; der Arzt hat die Krankheit sofort [richtig] erkannt.
Syn. : ↑ "feststellen", ↑ "identifizieren".
b) Klarheit (über jmdn. , etwas) gewinnen:
einen Freund erkennt man oft erst, wenn man in Not gerät; die Bedeutung dieses Buches wurde zunächst kaum erkannt.
Syn. : ↑ "ausmachen", ↑ "begreifen", ↑ "bemerken", 2durchschauen, ↑ "einsehen", ↑ "entdecken", ↑ "erblicken", ↑ "erfassen", ↑ "ermessen", ↑ "fassen", ↑ "kapieren" (ugs. ), ↑ "mitbekommen", ↑ "realisieren", ↑ "sehen", sich klar werden über, ↑ "überschauen", ↑ "verstehen".
3. ein bestimmtes Urteil fällen [und das Maß der Strafe festlegen]:
das Gericht erkannte auf Freispruch, auf drei Jahre Gefängnis.
Zus. : aberkennen, anerkennen, zuerkennen.
er|ken|nen [ɛɐ̯'kɛnən], erkannte, erkannt:1.
etwas ohne Brille nicht erkennen können; jmds. Stimme am Telefon erkennen; in der Dämmerung konnte man die einzelnen Personen, die Farben nicht erkennen.
Syn. : ↑ "bemerken", ↑ "identifizieren", ↑ "wahrnehmen".
Zus. : wiedererkennen.
2.
a) (aufgrund bestimmter Merkmale) ausmachen:
der Täter wurde an seiner Kleidung erkannt; der Arzt hat die Krankheit sofort [richtig] erkannt.
Syn. : ↑ "feststellen", ↑ "identifizieren".
b) Klarheit (über jmdn. , etwas) gewinnen:
einen Freund erkennt man oft erst, wenn man in Not gerät; die Bedeutung dieses Buches wurde zunächst kaum erkannt.
Syn. : ↑ "ausmachen", ↑ "begreifen", ↑ "bemerken", 2durchschauen, ↑ "einsehen", ↑ "entdecken", ↑ "erblicken", ↑ "erfassen", ↑ "ermessen", ↑ "fassen", ↑ "kapieren" (ugs. ), ↑ "mitbekommen", ↑ "realisieren", ↑ "sehen", sich klar werden über, ↑ "überschauen", ↑ "verstehen".
3.
das Gericht erkannte auf Freispruch, auf drei Jahre Gefängnis.
Zus. : aberkennen, anerkennen, zuerkennen.