Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ergehen
er|ge|hen [ɛɐ̯'ge:ən], erging, ergangen:1. (geh. ) (von amtlicher Stelle) erlassen, verfügt, verordnet werden:
eine Anweisung ist ergangen; ein [gerichtliches] Urteil ergehen lassen.
2.etwas über sich ergehen lassen: etwas geduldig mit sich geschehen lassen:
sie musste eine schmerzhafte Untersuchung über sich ergehen lassen.
3. (jmdm. ) als eine bestimmte Erfahrung zuteilwerden:
es wird uns dort nicht besser ergehen als den anderen.
4. <+ sich> sich in einer als langatmig empfundenen Weise über etwas verbreiten:
er hat sich in langen Reden über diese Sache ergangen.
Syn. : sich "ausbreiten", sich "auslassen", sich "äußern", "reden", seine Meinung kundtun, "sprechen".
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