Duden - Das Bedeutungswörterbuch
			
						
			entmündigen
                        
ent|mün|di|gen [ɛnt'mʏndɪgn̩]:(jmdm. ) das Recht entziehen, bestimmte juristische Handlungen auszuführen:
man hat den Kranken entmündigt.
Syn. : für unzurechnungsfähig erklären, unter Aufsicht stellen, unter Kuratel stellen (veraltend).
			
		 
		ent|mün|di|gen [ɛnt'mʏndɪgn̩]
man hat den Kranken entmündigt.
Syn. : für unzurechnungsfähig erklären, unter Aufsicht stellen, unter Kuratel stellen (veraltend).

