Duden - Das Bedeutungswörterbuch
entmündigen
ent|mün|di|gen [ɛnt'mʏndɪgn̩] :(jmdm. ) das Recht entziehen, bestimmte juristische Handlungen auszuführen:
man hat den Kranken entmündigt.
Syn. : für unzurechnungsfähig erklären, unter Aufsicht stellen, unter Kuratel stellen (veraltend).
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