Duden - Das Bedeutungswörterbuch
enteignen
ent|eig|nen [ɛnt'|ai̮gnən], enteignete, enteignet:a) durch Anordnung oder Gesetz dem Eigentümer wegnehmen:
den Grundeigentümer, Fabrikanten enteignen.
Syn. : ↑ "beschlagnahmen", ↑ "einziehen", ↑ "verstaatlichen".
b) (von Privateigentum) durch Anordnung oder Gesetz in staatliches Eigentum überführen:
die Fabriken wurden enteignet.
ent|eig|nen [ɛnt'|ai̮gnən], enteignete, enteignet
den Grundeigentümer, Fabrikanten enteignen.
Syn. : ↑ "beschlagnahmen", ↑ "einziehen", ↑ "verstaatlichen".
b) (von Privateigentum) durch Anordnung oder Gesetz in staatliches Eigentum überführen:
die Fabriken wurden enteignet.