Duden - Das Bedeutungswörterbuch
enteignen
ent|eig|nen [ɛnt'|ai̮gnən], enteignete, enteignet :a) durch Anordnung oder Gesetz dem Eigentümer wegnehmen:
den Grundeigentümer, Fabrikanten enteignen.
Syn. : "beschlagnahmen", "einziehen", "verstaatlichen".
b) (von Privateigentum) durch Anordnung oder Gesetz in staatliches Eigentum überführen:
die Fabriken wurden enteignet.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: enteignen