Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einweisen
ein|wei|sen ['ai̮nvai̮zn̩], wies ein, eingewiesen:1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jmd. an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird:
jmdn. ins Krankenhaus, in ein Heim einweisen.
Syn. : bringen lassen, ↑ "einquartieren", ↑ "unterbringen".
2. (jmdm. an seinem [neuen] Arbeitsplatz) die nötigen Instruktionen und Weisungen zu seiner Arbeit geben:
der Chef hat sie [in ihre neue Arbeit] eingewiesen.
Syn. : ↑ "anleiten", ↑ "anlernen", ↑ "anweisen", ↑ "ausbilden", ↑ "einarbeiten", ↑ "einführen", ↑ "unterweisen" (geh. ), vertraut machen mit.
3. (einen Autofahrer, eine Autofahrerin) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle o. Ä. dirigieren:
sie wies ihn in die Parklücke ein.
Syn. : ↑ "lotsen", ↑ "manövrieren".
ein|wei|sen ['ai̮nvai̮zn̩], wies ein, eingewiesen
jmdn. ins Krankenhaus, in ein Heim einweisen.
Syn. : bringen lassen, ↑ "einquartieren", ↑ "unterbringen".
2. (jmdm. an seinem [neuen] Arbeitsplatz) die nötigen Instruktionen und Weisungen zu seiner Arbeit geben:
der Chef hat sie [in ihre neue Arbeit] eingewiesen.
Syn. : ↑ "anleiten", ↑ "anlernen", ↑ "anweisen", ↑ "ausbilden", ↑ "einarbeiten", ↑ "einführen", ↑ "unterweisen" (geh. ), vertraut machen mit.
3. (einen Autofahrer, eine Autofahrerin) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle o. Ä. dirigieren:
sie wies ihn in die Parklücke ein.
Syn. : ↑ "lotsen", ↑ "manövrieren".